INFORMATION GEMÄSS VAG ART 45

 

VERSION GÜLTIG AB 09.2023

 

Allgemein

                    Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch das BPV in Bern wahrgenommen. Der Art. 45 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

 

Informationspflicht

                    Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Als Versicherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:

                    Identität und Adresse

Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch das BPV in Bern wahrgenommen. Der Art. 45 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

 

                    Zusammenarbeit / Vertrags­beziehung mit den Versicherungs­unternehmen

Die adapta ag im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichts­gesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich und auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen auf Ihrer Homepage (www.adaptaag.ch) aufgelisteten und in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).

                     Meldestelle für den Haftungsfall
Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösst möglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit sind, Herr Alain Hüppi Geschäftsführer der adapta ag, zu kontaktieren.

                    Bearbeitung der Personendaten
Die adapta ag gewährleistet, dass ihre Mitarbeitenden die ihnen anvertrauten Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln.

 


Bei Fragen oder wenn Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden oder anderen Kontaktpersonen Ihre bzw. deren datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über info@adaptaag.ch oder schreiben Sie an adapta ag, Schaffhauserstrasse 126, Postfach, 8302 Kloten